Mietwagen oder Nutzungsausfall

Bist Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, hast Du grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen oder die Auszahlung von Nutzungsausfall.
Lässt Du Dein Fahrzeug bei uns reparieren, erinnern wir gern an unseren kostenlosen Werkstattersatzwagen. Rechnest Du bei der Versicherung dann keinen Mietwagen ab, so bekommst Du den Nutzungsausfall ausgezahlt.
Solltest Du doch einen Mietwagen nehmen, so musst Du die Kosten vergleichen. Die Versicherung muß nicht jedes Auto und jeden Preis bezahlen. Am Besten fragst Du einen Anwalt für Verkehrsrecht, wie die Regelung für Dich am günstigsten ist.